Alexander Helduser

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Rechtsanwalt und Notar
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Sebastian Krüger

Rechtsanwalt und Notar
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Verbraucherschutzrecht

Verbraucher sind im heutigen Wirtschaftsleben ihren Vertragspartnern häufig wirtschaftlich unterlegen und haben nicht die Möglichkeit, etwa über die Bedingungen eines Vertrages, den sie abschließen wollen, mit einem großen, bundesweit oder international tätigen Unternehmen zu verhandeln. Die Unternehmen diktieren die Vertragsbedingungen und der Verbraucher kann nur ja sagen oder es sein lassen.

Versuchen Sie einmal, beim Abschluß eines Mobilfunkvertrags über Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist oder Ihre Rechte beim Auftreten von Problemen zu verhandeln! Alles Wesentliche dazu, wie ein Vertrag abgewickelt werden soll, steht heutzutage meist im Kleingedruckten, in den sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die häufig auf der Rückseite des eigentlichen Vertragsformulars abgedruckt sind und in so kleiner Schrift, dass es schwer fällt, sie überhaupt zu lesen.

Im modernen Massengeschäft sind die Unternehmen in der Regel nicht mehr bereit, individuell unterschiedlich gestaltete Verträge abzuschließen. Es versteht sich dabei, dass sie die Vertragsbedingungen nicht so gestalten, dass sie zu ihrem eigenen Nachteil sind. Die kleine Schrift, die Länge des Textes, die für den Laien kaum verständliche juristische Formulierung und der Ort des Abdrucks führen dazu, dass das Kleingedruckte gar nicht gelesen wird, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Umso größer und unangenehmer dann häufig die Überraschung, wenn es nach der Unterschrift zu Problemen kommt.

Aus diesem Grund sind in das Bürgerliche Gesetzbuch im Laufe der Zeit Vorschriften aufgenommen worden, die dem Verbraucherschutz dienen und gewährleisten sollen, dass der Verbraucher bei Verträgen mit Unternehmen nicht einseitig benachteiligt wird. Dazu zählen unter anderem

Wir beraten Sie als Verbraucher

betreffend alle Verträge, mit denen Sie Probleme haben, sei es weil Sie sich von einem Vertrag lösen wollen, weil während der Vertragsabwicklung ein Problem bzw. Konflikt aufgetreten ist oder weil Sie die Raten nicht mehr zahlen können und das Unternehmen nicht bereit ist, auf Ihre Schwierigkeiten einzugehen.

Unternehmen beraten wir

bei der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stellt sich die Unwirksamkeit des gesamten Regelwerks oder einzelner Bedingungen erst im nachhinein heraus, kommt der entstehende Schaden in aller Regel deutlich teurer als bei einer anwaltlichen Beratung über die Gestaltung vor deren Einführung und Anwendung;
bei allen Streitfällen im Bereich des Verbraucherschutzrechts.

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