Familienrecht
Trennung und Scheidung sind in aller Regel belastende, für alle Betroffenen mit viel Emotionen beladene und in manchen Fällen hoch dramatische Vorgänge. Es steht viel auf dem Spiel:
- Wer zieht aus, wer behält Wohnung oder Haus?
- Wieviel Unterhalt kann und muss für den Ehegatten und die Kinder gezahlt werden? Wie lange – bis zur Scheidung oder darüber hinaus?
- Ist ein gemeinsames Sorgerecht und der regelmäßige Besuch der Kinder ohne Dauerkonflikt denkbar oder muss insoweit eine andere Regelung angestrebt und durchgesetzt werden?
- Wie geschieht der Ausgleich der erworbenen Versorgungsanwartschaften und mit welchen Folgen für Ihre Rente?
- Wie kann und muss der Vermögensausgleich erfolgen: wer erhält was von dem, was während der Ehe an Werten erworben worden ist – Haus, Auto, Wertpapiere etc.?
- Wann kann die Scheidung erfolgen, damit Sie endlich auch rechtlich auseinander sind und Ruhe eintritt?
In manchen Fällen können Trennung und Scheidung die wirtschaftliche Existenz aller Familienmitglieder gefährden, wenn es nicht gelingt, die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen und für beide Seiten verträgliche Lösungen zu finden.
Entsprechend wichtig ist es, möglichst frühzeitig einen besonnenen Berater zur Seite zu haben, der den Überblick behält, die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, eine schnelle und gründliche Bestandsaufnahme und Analyse der Situation vornimmt, auf dieser Basis ein vernünftiges Konzept zur Lösung der schon bestehenden oder zu erwartenden Konflikte entwickelt und dessen Umsetzung zügig und zielstrebig einleitet.
Viele der Dinge, die nach der Trennung zu hochbrisanten Konflikten führen können, lassen sich frühzeitig vernünftig regeln, zu Zeiten in denen Sie sich noch gut verstehen, beispielsweise in einem Ehevertrag. Ein solcher Vertrag, wenn Sie es schaffen, ihn für den Eventualfall abzuschließen, kann später schwerwiegende Konflikte von vorneherein ausschließen, weil ihre Lösung bereits im vorhinein festgelegt worden ist; er kann den Konflikten jedenfalls ein Großteil des Zündstoffs nehmen, der sie ansonsten entfachen und auflodern lassen kann, mit der Folge, dass Sie jahrelang brauchen und es Sie viel Nerven und Geld kostet, bis alles ausgestanden ist.
Das gilt allerdings nur, wenn der Ehevertrag keine unangemessenen Benachteiligungen enthält, etwa bezüglich den Verzicht auf Unterhalt, Versorgungs- und Vermögensausgleich im Trennungs- und Scheidungsfall. Auch das gibt es und gar nicht so selten. Viele ehevertragliche Regelungen werden von den Gerichten als unwirksam befunden.
Angesichts der Häufigkeit, mit der heute Ehen geschieden werden, der weitreichenden Folgen und der komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen ist es daher wichtig, dass Sie sich sowohl bei Abschluss eines Ehevertrages als auch im Zuge von Trennung und Scheidung eines kompetenten und erfahrenen Beraters versichern, am besten eines Fachanwalts für Familienrecht.
Unsere Dienstleistungen
In unserer Familienrechtsabteilung berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Helduser als Fachanwalt für Familienrecht umfassend in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen. Dies betrifft insbesondere die
- Vertretung im Scheidungsverfahren und in allen damit zusammenhängenden Streitigkeiten wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Kindschaftssachen,
- Beratung zur Erstellung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Partnerschaftsverträgen,
- Prüfung von schon abgeschlossenen Eheverträgen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit; dies gilt bei schon abgeschlossenen Verträgen insbesondere hinsichtlich des Unterhaltsverzichts und des Verzichts auf den Versorgungs- und Vermögensausgleich,
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter Eheleuten,
- Beratung und Vertretung im Hinblick auf Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten und umgekehrt, sowie
- Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Priorität hat dabei für uns, die zugrunde liegenden familiären Konflikte durch einvernehmliche Regelungen zu lösen - wo immer dies möglich und im Interesse unserer Mandantin bzw. unseres Mandanten sinnvoll und vertretbar ist. Vorrangiges Ziel ist es daher, nach einer Analyse der gesamten Verhältnisse die Scheidungsfolgesachen möglichst schnell und einverständlich zu regeln, um insbesondere im Interesse der Kinder belastende und möglicherweise folgenreiche Auseinandersetzungen auszuschließen.
Wir sind nach jahrzehntelanger Tätigkeit auf diesem Gebiet zu der festen Überzeugung gekommen, dass nur die durchdachte und konsequente Analyse der Lebenssituation und der Ziele des Mandanten es ermöglicht, möglichst kurzfristig die Interessen und Ziele des Mandanten umzusetzen. Erfolg kann nur der Anwalt für seinen Mandanten haben, der die tatsächliche Interessenslage versteht und entsprechend konsequent handeln kann. Erfolg kann ebenso nur der haben, der das Geschehen und seine Entwicklung selbst und aktiv bestimmt und nicht nur abwartend erst auf die Aktionen der anderen Seite reagiert.
Für alle Beteiligten ist es wesentlich einfacher, deutlich kostengünstiger und viel weniger belastend, gleich am Anfang eines Trennungsprozesses und Konflikts durch vernünftige Vorschläge Weichen zu stellen, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Wer sich nur treiben lässt oder daran mitwirkt, dass der Konflikt sich in die Schützgräben hinein entwickelt und zunehmend verfahren wird, ob als Anwalt oder als Mandant, steht am Ende häufig genug vor einem Scherbenhaufen und in einer ganzen Reihe von belastenden und kostenintensiven Prozessen. Genau dies versuchen wir zu verhindern, indem wir uns zu Beginn des Mandatsverhältnisses Zeit für Sie nehmen und versuchen, das Vorgehen aktiv insgesamt in die richtige Richtung zu lenken und sachgerechte Vorschläge zu unterbreiten.
Ergebnis dieses Beratungskonzepts ist, dass nahezu 80 % aller Konflikte bereits durch außergerichtliche Vereinbarungen bereinigt werden. Dieses strategische Vorgehen bedeutet für Sie, dass
- Sie sich im Zuge unserer Beratung schnell darüber im Klaren werden, wo Sie hinwollen und welches Ergebnis Sie erreichen wollen,
- die von uns entwickelte Strategie für Sie nachverfolgbar und voraussehbar ist,
- in aller Regel Ihre psychische Situation durch diese Voraus- und Vorhersehbarkeit der nächsten Schritte in der ohnehin schon sehr belasteten Trennungszeit nicht noch weiter angespannt wird, und letztlich auch
- Sie vorher wissen, was Sie voraussichtlich erwartet, und vor allen Dingen welche finanziellen Forderungen auf Sie zukommen.
Wenn die Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung scheitern und ein gerichtlicher Prozess sich nicht vermeiden lässt, vertreten wir die Interessen der von uns vertretenen Partei im streitigen Verfahren ebenso konsequent. Die Konfliktlösung ist nunmehr primär Aufgabe des Gerichts und unser Ziel dabei, Ihre Interessen und Ziele bestmöglich in die Entscheidung des Richters umzusetzen.
Wenn Sie eine Beratung oder Vertretung durch unser Büro wünschen, können Sie im Bereich Service unseren Mandantenfragebogen für Scheidungsangelegenheiten herunterladen und ausdrucken. Wenn Sie dieses Formular ausgefüllt zum Besprechungstermin mitbringen, haben Sie zum einen schon eine ungefähre Vorstellung davon, was wir Sie fragen werden und zum anderen werden Sie sich selbst klar darüber, was an Unterlagen zur interessensgerechten Vertretung Ihrer Anliegen notwendig ist. Der Fragebogen hat aber noch einen anderen Nebenzweck: Im Falle der völlig einverständlichen Scheidung (z. B. bei Studentenehen, Ehen ohne sonstiges Regelungsbedürfnis sowie die Ehen der kinderlosen, beiderseits berufstätigen Ehepartner, die nichts zu regeln haben) können Sie bei ordnungsgemäßem Ausfüllen dieses Fragebogens und Vorlage der darin angegebenen Unterlagen damit rechnen, dass wir alle wesentlichen Formalien in einem kurzen Gespräch klären und Sie die Scheidung ohne großen weiteren Aufwand und zu geringstmöglichen Kosten durchführen können.