Erbrecht
Sie kennen sicherlich den Spruch:
„Seid Ihr Euch noch einig? Dann habt Ihr noch nicht geteilt!“
Auch in intakten Familien gibt es rund um das Vererben die immer wiederkehrenden gleichen Fragen und Problematiken. Damit diese nicht zu wesentlichen Problemen innerhalb der Familie werden, sollte man vorsorgen.
Vor dem Erbfall:
In dieser Situation befindet sich eigentlich jeder. Das Leben ist endlich, auch wenn man es nicht wahrhaben will, es trifft irgendwann einmal jeden. Vernünftigerweise sollte man deshalb die Erbangelegenheiten möglichst selber in die richtigen Wege leiten, sei es durch Testament oder sonstige Verfügungen. Innerfamiliäre Konflikte lassen sich so zumindestens begrenzen, der überlebende Ehegatte kann zu Lebzeiten wirksam vor unliebsamen Ansprüchen anderer geschützt werden.
Nach dem Erbfall:
In dieser Situation muss fast immer sofort reagiert werden.
- Wer bekommt welchen Anteil am Erbe?
- Gibt es Pflichtteilsansprüche, wenn ja, welche?
- Wem steht das Haus zu, wer darf darin wohnen bleiben?
- Was muss ich jetzt tun, um das Erbe anzutreten oder auch fristgemäß auszuschlagen?
- Welche steuerlichen Folgen resultieren aus dem Erbfall?
Unsere Dienstleistungen
Vor dem Erbfall beraten wir Sie über die sinnvolle Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen in tatsächlicher und steuerlicher Hinsicht, betreffend eventuell entstehende Pflichtteilsansprüche wie alle sonstigen sich stellenden Fragen und Folgen.
Soweit Sie ein Unternehmen führen, beraten Sie wir Sie gerne hinsichtlich einer Nachfolgeregelung und deren rechtliche wie steuerliche Folgen und Gestaltung.
Bei komplexen steuerlichen Problematiken ziehen wir Ihren bzw. auf Wunsch den Steuerberater hinzu, mit dem wir kooperieren.
Wesentlicher Gesichtspunkt ist immer, vorhersehbare Probleme und Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Nach dem Erbfall gilt ähnliches. Wir analysieren die Situation in tatsächlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht, bestimmen auf dieser Grundlage gemeinsam mit Ihnen die zu verfolgenden Ziele und stehen Ihnen beim Erreichen dieser Ziele tatkräftig zur Seite, beispielsweise durch
- Vertretung im Erbscheinsverfahren,
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Erb-, Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
- Auskunfts- und Herausgabeklagen für Erben und sonstige Anspruchsteller,
- Vertretung und Beratung hinsichtlich der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, bis hin zu Teilungsversteigerungen oder Aufteilungsklagen.