Frank Richtberg

Rechtsanwalt

Henner Maaß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Es ist schnell geschehen, kommt fast immer unerwartet und kann jedem passieren:

Das Strafrecht soll die Verhaltensweisen sanktionieren, die vom Staat als verhinderungs- und bestrafungsbedürftig befunden werden. Es drohen geringe bis sehr hohe Geld- oder Freiheitsstrafen. Aber auch der Verlust des Führerscheins oder einer Berufserlaubnis kann Folgen mit existentieller Gefährdung nach sich ziehen.

Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist entsprechend eine Sache, die unbedingt ernst genommen werden sollte.

Verteidigung des Beschuldigten

Egal, ob Polizeibeamte in einer Verkehrsstrafsache ermitteln, ob Beamte der Steuerfahndung, des Zolls bzw. anderer Behörden in einem Ermittlungsverfahren dem Bürger gegenüberstehen oder in einem Unternehmen erscheinen, immer handelt es sich um gut ausgebildete, auf Ermittlungssituationen geschulte und erfahrene Personen. Sie wissen zumeist mehr, als der Bürger ahnt, wägen sorgsam ab, was sie von ihrem Ermittlungswissen preisgeben, und wissen genau, was sie wollen. Der betroffene Bürger kennt sich im Regelfall mit Ermittlungsverfahren gleich welcher Art und seinen Rechten darin nicht aus, er kann kaum beurteilen, ob ihm eine bestimmte Aussage im beiläufigen Vorgespräch mit dem Ermittlungsbeamten oder in der förmlichen Vernehmung schadet oder nicht. In der zumeist unerwarteten und unangenehmen Konfrontation mit Ermittlungsbeamten wird er nicht selten unsicher und nervös sein. Mit anderen Worten:

Der einer Straftat Beschuldigte ist den Ermittlungsbeamten in aller Regel haushoch unterlegen.

Das sind keine guten Bedingungen, unter denen er für sich, seine Familie oder sein Unternehmen vernünftige Entscheidungen treffen kann. Er braucht deshalb den Rat und die Unterstützung eines professionellen Strafverteidigers. Das Strafrecht weist eine Fülle von ganz grundlegenden Besonderheiten gegenüber den anderen Tätigkeitsbereichen des Rechtsanwalts auf. Spezialisierung und ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung sind von elementarer Bedeutung. Auch im Strafrecht gibt es den Fachanwalt. Von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche Strafverteidigung sind hier jedoch die berufliche Erfahrung und Referenzen in dem jeweils konkret betroffenen Strafrechtsgebiet.

Wählen Sie einen Strafverteidiger mit langjähriger beruflicher Erfahrung oder einen Fachanwalt für Strafrecht!

Wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie strafrechtliche Ermittlungen gegen sich befürchten müssen, in der Sie damit konfrontiert werden, dass Ermittlungen bereits laufen, oder in der Sie gar verhaftet werden und in Untersuchungshaft genommen werden sollen, gibt es eine eherne Regel: Sie sollten unbedingt zum Vorwurf und zu den Sachverhalten schweigen, zu denen die Ermittlungsbehörden Sie befragen möchten, bis der beauftragte Strafverteidiger an Ihrer Seite steht und damit Ihre Unterlegenheit ausgeglichen ist.

Angaben zu den Tatvorwürfen sollten Sie erst und nur dann machen, wenn Sie die Situation mit einem Anwalt Ihres Vertrauens unter vier Augen besprochen haben und er Ihnen empfohlen hat, auszusagen.

Der beauftragte Strafverteidiger ist berechtigt, an der unerwarteten Durchsuchung der Wohnung oder in dem Unternehmen teilzunehmen und klärt zunächst das Vorliegen eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses und dessen Rechtmäßigkeit ab. Im Verlauf der Durchsuchung achtet er darauf, dass nur an Orten, die vom Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses gedeckt sind, durchsucht wird, und nur Papiere oder Gegenstände sichergestellt werden, die in dem Durchsuchungsbeschluss aufgeführt worden sind.

Die Ermittlungsbehörden dürfen nur unter begrenzten Voraussetzungen mit Ermittlungsmaßnahmen in die Rechtssphäre des Bürgers eingreifen!

Niemand muss einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung folgen! Niemand muss sich selbst oder einen nahen Familienangehörigen belasten!

Im Verlaufe eines Ermittlungsverfahrens wird von den Ermittlern eine Vielzahl von Erkenntnissen zusammengetragen, ohne dass der von dem Ermittlungsverfahren als Beschuldigter Betroffene dies mitbekommen muss. Trifft es Sie, wissen Sie bei der ersten Konfrontation mit dem Verfahren in der Regel nicht, auf welches Wissen die Ermittler die von ihnen formulierten Vorwürfe stützen, ob bloße Verdachtsmomente ohne objektive Beweismöglichkeiten vorliegen oder ob schon Beweismittel da sind, die Sie schwer belasten. Sie können schon deshalb einschätzen, ob und wie Sie die Vorwürfe ganz oder teilweise entkräften können. Ganz abgesehen davon fehlt es Ihnen als Laien zumeist am erforderlichen juristischen Detailwissen, um beurteilen zu können, was Ihnen konkret droht und welche Erfordernisse und Möglichkeiten es gibt, eine Verurteilung abzuwenden.

Der beauftragte Strafverteidiger wird sich daher regelmäßig als Erstes bei der zuständigen Ermittlungsbehörde um Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten bemühen, um mit deren Kenntnis den Wissensvorsprung der Ermittler auszugleichen.

Erst auf der Grundlage der sorgfältig durchgearbeiteten Ermittlungsakten wird der Strafverteidiger dann mit den Informationen und Beweismöglichkeiten seines Mandanten die für diesen beste durchsetzbare Verteidigungsstrategie entwickeln. Primäres Ziel ist es stets, die Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Wenn sich eine strafgerichtliche Hauptverhandlung nicht vermeiden lässt, wird der Strafverteidiger seinen Mandanten auf deren Ablauf mit allen Eventualitäten umfassend und sorgfältig vorbereiten. In einer gerichtlichen Hauptverhandlung ist die Verteidigungsstrategie, wo dies erfolgversprechend erscheinen kann, auf Freispruch gerichtet. Es gibt aber auch Situationen, in denen die Beweislage erdrückend ist und in denen ein sinnvolles Verteidigungsziel nur darin bestehen kann, das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.

Verteidigung ist Kampf – der Strafverteidiger ist berechtigt und verpflichtet, einseitig an der Seite seines Mandanten zu stehen!

Daneben gibt es auch die umgekehrte Perspektive und einen ganz anderen Tätigkeitsbereich des auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts:

Vertretung des Opfers im Strafverfahren

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, steht in dem gegen den Täter geführten Strafverfahren nicht rechtlos da. Der von ihm beauftragte Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und dann mit dem Mandanten festlegen, wie der schädigende Sachverhalt in dem Strafverfahren von dem Strafgericht zu Lasten des Täters festgestellt werden kann. Dies ist für das Opfer deshalb von besonderer Bedeutung, weil der vom Strafgericht festgestellte Sachverhalt zumeist die Grundlage für Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche bildet.  Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in manchen Fällen unbedingt notwendig, die Opferinteressen im Strafverfahren gegen den Täter von Beginn der Ermittlungen an durchgängig zu wahren

Unternehmensvertretung im Strafrecht

Wenn ein Unternehmen von Straftaten eines Mitarbeiters unmittelbar bzw. bei solchen, die gegen einen Kunden oder Geschäftspartner gerichtet sind, mittelbar betroffen ist, ist eine schnelle und professionelle Reaktion gefordert. Der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt hilft, den Sachverhalt intern aufzuklären und die notwendigen Beweise zu sichern. Hat das Unternehmen durch eine Straftat wirtschaftliche Schäden zu verzeichnen, bereitet der beauftragte Anwalt eine Rückgewinnung durch Staatsanwaltschaft und Gericht vor und setzt Schadenersatzansprüche durch.

Er berät, wie ein Ermittlungsverfahren und Ermittlungsmaßnahmen gegen das Unternehmen schon im Ansatz verhindert werden können.

Lässt sich die Aufnahme von Ermittlungen gegen das Unternehmen bzw. seine verantwortlichen Führungskräfte nicht vermeiden, sichert der Unternehmensanwalt gegen Eingriffe der Ermittlungsbehörden mit sensiblen wirtschaftlichen oder rufschädigenden Folgen ab. Er setzt dies möglichst ohne Öffentlichkeitswirkung um und koordiniert Kontakte zur Presse, wo diese unvermeidbar sind oder sinnvoll werden.

Gerät ein Unternehmen wirtschaftlich in eine Krise, sind der Rat und die Unterstützung eines versierten Strafverteidigers in besonderer Weise von Nöten. Die Unternehmensverantwortlichen sind in dieser Situation einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt, deren Realisierung gleichzeitig zu einer persönlichen steuer- und zivilrechtlichen Schadenshaftung führen kann.

Jedes Unternehmen sollte mit Hilfe des Unternehmensanwaltes gegen strafrechtlich relevante Haftungsrisiken ein vorbeugendes Risikomanagement durch den Aufbau einer branchenspezifischen Compliance-Organisation aufbauen und unterhalten!

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