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Verkehrsstrafrecht

Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafrecht

Im Recht der Ordnungswidrigkeiten sowie im Strafrecht ist geregelt, mit welchen Sanktionen der Staat Verstöße gegen die Regeln der Straßenbenutzung ahndet. Bei Ordnungswidrigkeiten werden Bußgelder und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg für kleinere Verstöße oder solche ohne konkrete Gefährdung anderer verhängt. Sie sollen die Verkehrsteilnehmer lediglich erziehen, z.B. zur Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, zum Unterlassen von Falschparken etc. Die Normen des Verkehrsstrafrechts betreffen demgegenüber die sogenannten Todsünden im Straßenverkehr, die mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden und regelmäßig auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

TYPISCHE FRAGESTELLUNGEN IM VERKEHRSSTRAFRECHT SIND ETWA

War ein bestimmtes Verhalten ordnungswidrig oder sogar strafbar? Kann man es Ihnen beweisen?

Welche Sanktionen drohen? Müssen Sie eine Fahrsperre oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis befürchten?

Reden oder schweigen? Welche Angaben müssen gegenüber den Ermittlungsbehörden abgegeben werden? Wie kann das Ermittlungsverfahren im eigenen Sinne beeinflusst werden?

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