Abo ohne Bestellung

Call Center gibt es heute nahezu wie Sand am Meer. Immer mehr leer stehende Bürogebäude werden mit Telefonanlagen, Arbeitsplätzen und Mitarbeitern gefüllt, deren Tätigkeit ausschließlich aus dem Verkauf am Telefon besteht.

Und entsprechend nehmen die unerbetenen Anrufe zu, in denen zumeist weibliche Stimmen versuchen, Sie von den Vorzügen dieses oder jenes Produkts zu überzeugen, dieses oder jenes Abonnements, dieses oder jenes Telefontarifs oder dergleichen.

Sie können sich überzeugen lassen und bestellen. Sie können das Angebot auch ablehnen – und Glück haben, dass nichts folgt.

Ebenso gut können Sie aber auch Pech haben – und es folgt die Vertragsbestätigung oder gleich die Lieferung des angepriesenen Produkts, obwohl Sie das Angebot abgelehnt  und nein gesagt haben. Oder die freundliche Stimme am Telefon hat Ihnen ein kostenfreies Probeabonnement angeboten, das Sie akzeptiert und für das Sie Ihre Daten angegeben haben, weil es völlig unverbindlich klang – und dann kommt nach der ersten Lieferung gleich die Rechnung fürs erste Jahr, mit Vertragsbedingungen auf der Rückseite, die Sie nicht lesen, weil sie so klein gedruckt und kaum zu entziffern, geschweige denn für den Normalbürger zu verstehen, sind, in denen aber steht, dass der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn Sie ihn binnen einer bestimmten Frist nicht kündigen..

Und dann?

Ungebetene Telefonwerbung, d.h. Telefonanrufe zum Zwecke der Werbung und des Verkaufs ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen, ist wettbewerbswidrig und verboten. Das wissen die Anrufer zumeist auch. Daher hilft folgender

Tipp 1:    
Fragen Sie den Anrufer eines unerwünschten Werbeanrufs nach seinem Namen, der Firma, für die er/sie arbeitet, nach deren Adresse und einer Rückrufnummer. Dann ist der Anruf meist sehr schnell beendet.

Die bis dahin freundliche Stimme wird sehr schnell unwillig, wird Ihnen die Daten nicht geben wollen, legt vielleicht einfach auch. Mit den erfragten Daten könnten Sie nämlich eine Abmahnung der werbenden Firma durch eine Verbraucherzentrale oder einen anderen dazu befugten Verband wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bewirken, die die Firma sehr teuer kommen kann. Außerdem ist der Werbezweck offenkundig nicht erreichbar, also legt man auf.

Wenn Sie die erfragten Angaben erhalten und gegen die unlautere Werbung vorgehen wollen, notieren Sie sich weiterhin Tag und Uhrzeit des Anrufs sowie Angaben zu dem beworbenen Produkt. Mit diesen Daten wenden Sie sich dann an die Verbraucherzentrale.

Wenn Sie sich auf das Gespräch einlassen, haben Sie die damit verbundenen Risiken, Folgen und Nebenwirkungen nicht vollständig unter Kontrolle. Eine Packungsbeilage gibt es bei derartigen Anrufen nicht.

Mitarbeiter von Call Centern werden häufig auf Provisionsbasis beschäftigt, also pro Vertragsabschluß bezahlt, und haben entsprechend das Interesse, nicht allzu viel vergebliche Telefongespräche zu führen. Das bewirkt die Versuchung, die Gespräche mit schwer zu überzeugenden oder kaufunwilligen Kunden so zu führen, dass am Ende eine Erklärung der Kunden herauskommt, die als Zustimmung zu einem Vertragschluß gewertet werden kann, ohne dass dieses dem Kunden bewusst ist. Ebenso kommt es gar nicht selten vor, dass ein Nein des Kunden auf  dem Bestellformular oder dem Bildschirm, vor dem der Call Center-Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung sitzt, in ein Ja umgemünzt wird. Das mündet dann in die Überraschung des Verbrauchers, wenn wenige Tage später Vertragsbestätigung oder Lieferung kommen.

Seien Sie daher bei Werbeanrufen oder bei solchen, die Sie angeblich nur über einen Gewinn bzw. ein unverbindliches Angebot informieren wollen, grundsätzlich misstrauisch und

Tipp 2:
Geben Sie keine persönlichen Daten und auf gar keinen Fall Ihre Bankverbindung preis, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass der Anrufer damit keinen Missbrauch treibt. Tun Sie das insbesondere nicht, wenn der Anrufer Ihnen seinerseits die Angaben laut Tipp 1 nicht vollständig zu geben bereit ist.

Wenn Sie trotzdem einmal unvorsichtig gewesen sind, ist es wichtig zu wissen: es gibt bei Vertragsabschlüssen, die im Wege des Fernabsatzes,  insbesondere über Telekommunikationsmedien, abgeschlossen werden, eine Notbremse. Sind Sie Verbraucher, können Sie gemäß § 312g BGB Willenserklärungen, die auf den Abschluß von Verträgen gerichtet sind, und zwar wirklich abgegebene wie auch nur von der Gegenseite behauptete, widerrufen. Davon gibt es nur im einzelnen im Gesetz bestimmte Ausnahmen.

Der Widerruf muß in Textform innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung abgesendet werden. Erhalten Sie keine Widerrufsbelehrung oder ist diese nicht vorschriftsgemäß erteilt worden, erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware.

Tipp 3:
Widerrufen Sie, wenn Sie der Meinung sind, Sie haben die Ihnen zugeschriebene Bestellung nicht getätigt, vorsorglich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt von Vertragsbestätigung bzw. Warenlieferung. Versenden Sie den Widerruf per Einwurfeinschreiben. Schildern Sie in dem Schreiben zugleich den Inhalt und Verlauf des Telefonats.

Darüber hinaus kann ein Anruf bei der Firma zu empfehlen sein. Seriöse Unternehmen unterhalten Reklamations- bzw. Beschwerdeabteilungen, die unter Umständen sogar daran interessiert sind, dubiosen Praktiken von Vertriebsmitarbeitern nachzugehen, um sie abzustellen.

Und wenn auch das nicht wirkt, die Firma Ihren Widerruf nicht akzeptiert, sich auf einen Mitschnitt des Telefonats beruft oder dergleichen, wenn Mahnungen oder gar die Klage folgt: dann hilft es nichts, der Streit ist da und Sie müssen sich ihm stellen.

Tipp 4:
Die Firma wird beweisen müssen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Kann sie das nicht, haben Sie nichts zu befürchten. Hinsichtlich der Einzelheiten, um die es dabei geht, kann es ein solcher Streit aber durchaus kompliziert und risikoreich für Sie werden. Die Firma wird sich beispielsweise auf Aufzeichnungen des Call Center-Mitarbeiters  und auf dessen Zeugenaussage berufen, eventuell gar auf einen Telefonmitschnitt. Lassen Sie sich spätestens jetzt beraten, beispielsweise von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.

Was Sie in der Situation, in die Sie geraten sind, gegen die Zahlungsforderungen einwenden können, kann nur ein Fachmann kompetent beurteilen. Ohne Beratung laufen Sie Gefahr, den nicht selten ausgeklügelten und geschickt eingefädelten Verkaufsstrategien, die auf Unwissen und mangelnde Vorsicht ihres Adressatenkreises setzen, hilflos ausgesetzt zu sein und dafür teuer bezahlen zu müssen.