Forderungseinzug

Nachlässige, zahlungsschwache oder -unwillige Schuldner bereiten viel Aufwand und Ärger, insbesondere dann, wenn wie zumeist der Entstehung Ihrer Forderung einseitig erbrachte Vorleistungen zugrunde liegen. In Zeiten einer in vielen Bereichen nachlassenden Zahlungsmoral können Außenstände Unternehmen darüber hinaus in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen, bis hin zur Gefahr der Insolvenz.

Dass sich Forderungen als schwer eintreibbar oder gar nicht realisierbar erweisen, werden Sie nicht völlig vermeiden können. Was Sie indes tun können ist, durch Beachtung einiger grundlegender Punkte und Hinweise Vorkehrungen zu treffen, die das Ausfallrisiko vermindern und die Entstehung eines letztendlichen Schadens verhindern helfen.

Tipp 1:
Keine Fehler bei der Rechnungstellung!

Formelle  und inhaltliche Anforderungen an die Rechnungstellung, deren Erfüllung Voraussetzung dafür ist, dass eine Forderung überhaupt fällig wird, gibt es nur ausnahmsweise (so bei den Rechnungen der Architekten und Ingenieure nach HOAI, oder bei Baurechnungen gemäß VOB Teil B, die den Anforderungen der Prüffähigkeit entsprechen müssen; oder wenn sonst wie per Vertrag bestimmte Anforderungen für die Rechnung festgelegt werden). Jede Rechnung muss aber die abgerechnete Leistung eindeutig bezeichnen, inhaltlich nachvollziehbar sein und Preise ausweisen, die vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt und damit überprüfbar sind. Ansonsten ist sie folgenlos und kann insbesondere keinen Verzug auslösen.

Wichtig ist bei der Rechnungstellung:

Tipp 2:
Informationen beschaffen und sammeln

Nicht jedes Unternehmen kann sich in jeder Situation seine Kunden aussuchen. Dennoch beginnt die Vermeidung von Problemen mit dem Ausgleich von Rechnungen bei einer umsichtigen Einschätzung der Kunden. Ob jemand nachlässig ist, sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, bereits insolvent  oder einfach nur zahlungsunwillig ist, ist von ganz entscheidendem Einfluss darauf, ob Zahlungen von ihm zu erreichen sind und auf welche Weise Sie ihn am effizientesten behandeln.

Deshalb:

Allerdings  dürfte eine frühzeitige und effiziente Sammlung von Informationen, die gewiß sinnvoll ist, um rechtzeitig die erforderlichen Weichen stellen zu können, entweder eine gut organisierte Mahn- und Vollstreckungsabteilung Ihres Unternehmens oder die Beauftragung eines Anwaltsbüros erfordern.

Tipp 3:
Forderungen absichern, wenn möglich vorher!

Für eine Reihe von Fallkonstellationen hat der Gesetzgeber Möglichkeiten der Forderungssicherung geschaffen. Daneben ist es empfehlenswert, vertragliche Sicherheiten zu schaffen, wo dies in der konkreten Situation durchsetzbar ist:

Betreffend den Einsatz dieser Sicherungsmittel sollten Sie sich im Einzelfall oder bei der Gestaltung von Vertragsentwürfen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen kompetent anwaltlich beraten lassen, um Fehler zu vermeiden.

Tipp 4:
Ihr Mahnwesen effizient organisieren!

Wenn der Schuldner schon nicht pünktlich zahlt, sollten Sie wenigstens für den Verzögerungszeitraum durch Zinsen entschädigt werden.

Der im Verzug befindliche Schuldner muß zusätzlich zu der Hauptforderung Zinsen in Höhe von zumindest 5 (Verbraucher) bzw. 9 (Unternehmer) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zahlen. Das kann eine deutlich über dem Markzinssatz liegende Verzinsung ergeben und durchaus interessant sein.

Dennoch ist aus Liquiditäts- und Sicherheitsgründen die schnelle Zahlung zumeist  die willkommenste. Eine gute Organisation der Zahlungsüberwachung und des Mahnwesens ist daher eine elementare Grundlage für ein gutes Forderungsmanagement. Ein auf Dauer gutes Verhältnis mit Ihren Kunden setzt ein entgegenkommendes, aber auch ein konsequentes und regelmäßiges Mahnverhalten voraus:

Tipp 5:
Wenn alles nichts hilft: Inkasso, Anwalt, Gericht?

Die Beauftragung eines Inkassobüros kann durchaus sinnvoll sein. Sie hilft allerdings nur bei nachlässigen oder Schuldnern mit zeitweiligen Zahlungsproblemen und wenn die Forderung nicht streitig ist. Wenn der Schuldner auf Schreiben des Inkassobüros hingegen nicht zahlt, insbesondere auch dessen Kosten nicht ausgleicht, und der Forderung widerspricht, ist das Inkasso ebenfalls mit seinen Möglichkeiten am Ende und Ihnen sind Kosten entstanden, die Sie im Regelfall nicht auf den Schuldner abwälzen können.

Ein Anwaltsbüro kann Sie hingegen auch bei streitiger Entwicklung, insbesondere wenn ein Klageverfahren erforderlich wird, vor Gericht weiter vertreten. Der Rechtsanwalt wird  vor Einleitung eines Klageverfahrens prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine streitige Durchsetzung Ihrer Forderung gegeben sind (Erbringung und Abnahme der Leistung? Erledigung von Nachbesserungen, Bestehen von Gewährleistungsansprüchen? Verjährung? Etc.), wozu dem Inkassobüro die Kompetenz fehlt. Die vorgerichtliche Organisation des Forderungseinzugs ist bei Inkassobüros und bei Anwaltsbüros vergleichbar und weist keine wesentlichen Unterschiede im Verfahren auf. Wo Forderungsangelegenheiten aber in gerichtliche Verfahren und anschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen münden, ist es entsprechend erfolgversprechender, arbeitsökonomischer und kostengünstiger, gleich ein Anwaltsbüro zu beauftragen.

Das gerichtliche Mahnverfahren können Sie auch direkt, ohne vorgeschaltetes Inkasso und ohne Beauftragung eines Anwalts, einleiten, indem sie bei dem für Ihren Wohn- oder Geschäftssitz als Mahngericht zuständigen Amtsgericht auf den dafür vorgesehenen Formularen bzw. auf elektronischem Weg einen Mahnbescheid beantragen. Auf diese Weise sparen Sie Inkasso- und Anwaltskosten. Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, beantragen Sie anschließend einen Vollstreckungsbescheid und erlangen so einen Titel, der Sie erforderlichenfalls ermächtigt, Vollstreckungsmaßnahmen zur zwangsweisen Durchsetzung einer Zahlung durchführen zu lassen.

Legt der Schuldner allerdings Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, den er nicht einmal begründen muß, wird die Durchführung des streitigen Klageverfahrens erforderlich. Für dieses Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung: Sie müssen Ihre Forderung bezogen auf die in Betracht kommenden gesetzlichen Anspruchsgrundlagen schlüssig begründen und beweisen. Hier liegt die Quelle vieler möglicher Fehler, die dazu führen können, dass Sie einen aussichtsreichen Prozess am Ende gar verlieren, und es empfiehlt sich, streitige Klageverfahren wenn irgend möglich nicht ohne Anwalt zu führen – es sei denn, Sie verfügen über hauseigene Juristen. Soweit Klageverfahren gemäß der sachlichen Zuständigkeitsregelung beim Landgericht zu führen sind, benötigen Sie ohnehin zwingend einen Rechtsanwalt als Prozessvertreter.

Summa summarum spricht manches dafür, den Forderungseinzug nach Abschluß des von Ihnen selbst betriebenen Mahnlaufs gleich in eine Hand und damit in ein Anwaltsbüro Ihrer Wahl zu geben. Erkundigen Sie sich bei dem Büro, das Sie ins Auge fassen wollen, ob es über eine eigene, personell kompetent besetzte Mahn- und Vollstreckungsabteilung verfügt.

Die Kosten des Rechtsanwalts wie die Gerichtskosten muß, soweit sich Ihre Forderung als berechtigt erweist, letzten Endes ebenfalls der Schuldner tragen und Ihnen erstatten. Sie tragen insoweit mithin nur die Last der Vorfinanzierung.