Notar – Kompetenz, Vertrauen, Verantwortung
Mit Herrn Paul Helduser (am Standort Gießen) und Herrn Sebastian Krüger (am Standort Langgöns), stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Notare zur Verfügung.
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt und sind verantwortlich für die Beurkundung wichtiger Rechtsvorgänge, beispielsweise
- Grundstückskaufverträge oder die Belastung von Grundstücken mit Grundschulden,
- Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen oder Unternehmenskaufverträge,
- Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Testamente oder Erbverträge,
- Generalvollmachten bzw. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften, wo diese vorgeschrieben ist, und vielem anderem mehr.
Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und vielfach folge- und risikoreichen Rechtsgeschäften und ist dementsprechend zur Unabhängigkeit, Neutralität sowie zu einer umfassenden Beratung und Belehrung beispielsweise beider Parteien eines Vertrages, gerade auch über die Folgen und Risiken, die aus diesem resultieren, verpflichtet.
In diesem Rahmen gehört es zum Kernbereich der Tätigkeit des Notars, Verträge und andere zu beurkundende Texte zu formulieren und dabei Regelungen zu entwerfen, die
- den vielfach höchst komplexen rechtlichen Rahmen berücksichtigen,
- den durch die rechtlichen Rahmenbedingungen gegebenen Gestaltungsspielraum im Sinne der Parteien optimal nutzen,
- alle regelungsbedürftigen Fragen berücksichtigen,
- sachlich sinnvoll sind,
- die Interessen der beteiligten Parteien in ausgewogenem Verhältnis berücksichtigen und verwirklichen,
- mögliche zukünftige Problemkonstellationen und Konflikten vorhersehen und durch vorbeugende Vereinbarungen vermeiden bzw. jedenfalls dafür sorgen, dass größere streitige Auseinandersetzungen nicht entstehen, weil die Konfliktpunkte bereits im Vertrag im vorhinein geregelt werden.
Wer als Laie einmal aufmerksam einen Grundstückskaufvertrag oder auch nur eine Grundschuldbestellungsurkunde in üblicher Fassung gelesen – und ohne Erläuterung des Notars oder eines Rechtsanwalts gewiss nichts verstanden hat – weiß zweierlei: Die Tätigkeit des Notars erfordert notwendigerweise ein hohes Maß an Vertrauen. Der Käufer eines Grundstücks kann nur wegen dem beabsichtigten Kauf nicht zum Juristen werden. Und die Tätigkeit des Notars ist zweitens mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Nur er kann für die Parteien Regelungen finden, die geeignet sind, sachangemessen, ausgewogen und ohne spätere Konflikte das in die Form eines Vertrages zu gießen, was die Beteiligten miteinander umsetzen wollen. Notare sind daher besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber wird gewährleistet, dass auch der unerfahrene und beratungsbedürftige Bürger auf schwierigem Terrain sein Recht und Verträge mit fairen Bedingungen erhält.
Notare leisten dementsprechend einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Ihre Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen. Auch die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuch und Vereinsregister) verlassen sich bei ihren Einträgen auf die Richtigkeit der notariellen Urkunden.
Neben dem hohen Beweiswert kommt den notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu. Bei bedeutenden Entscheidungen, wie z. B. einem Hauskauf oder dem Abschluß eines Ehevertrages, soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weit reichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest dringend anzuraten
Dabei geht es insbesondere um:
- Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Belastung und Grundschuldbestellung)
- Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
- Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung etc.)
- Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.)
Zahlungsansprüche, die in notariellen Urkunden fixiert werden, können sofort vollstreckt werden, stehen daher einem gerichtlichen Urteil gleich und sind in manchen Fällen der erheblich schnellere und kostengünstigere Weg für den Gläubiger einer Forderung, deren amtliche Feststellung, zur Not zwangsweise Vollstreckung und damit letztendlich ihre Realisierung zu sichern.