Paul Helduser

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Betriebsverfassungsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft wie im Öffentlichen Dienst. Es ist dem Gegenstand nach eigentlich Teil des Zivilrechts, hat sich diesem gegenüber aber in vielerlei Hinsicht verselbständigt und stellt heute ein eigenständiges Rechtsgebiet dar. Dies gilt auch hinsichtlich des Prozessrechts. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten gibt es einen eigenen Rechtsweg; sie werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt und von ihnen entschieden, während für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten die Zivilgerichtsbarkeit, d.h. in erster Instanz Amts- und Landgericht, zuständig ist.

Der Grund für die Verselbständigung des Arbeitsrechts liegt im wesentlichen darin, dass sich im Zuge der Entwicklung unseres Wirtschaftssystems ein Ungleichgewicht im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben hat, das aus Sicht des Gesetzgebers der rechtlichen Korrektur bedurfte. Dementsprechend ist das Arbeitsrecht in vielen Bereichen als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet worden.

Der Gesetzgeber hat mit dem verbindenden Ziel, ein Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie sachangemessene Regeln für ihr Verhältnis zu schaffen und zu erhalten, für bestimmte Sachbereiche des Arbeitslebens besondere Regelungen gesetzlich fixiert, z.B. betreffend

Darüber hinaus sind spezielle Gesetze für als besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen geschaffen worden, etwa für

Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene wird im Rahmen des

geregelt und geschützt. Ihren Niederschlag findet diese Interessenvertretung in einer schier unendlichen Zahl von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die unmittelbar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geltende Vorschriften begründen und heute in vielen Fällen eine größere Bedeutung für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse haben als Gesetze und individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Hierin liegt eine Tücke insbesondere für Arbeitnehmer. Denn wichtige Vorschriften etwa in Tarifverträgen können schwerwiegende Folgen für sie entfalten, selbst wenn sie sie überhaupt nicht kennen.

Gegenstand außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen sind, um nur wenige Beispiele zu nennen:

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