Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht
Streitigkeiten, die aus Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen resultieren, stellen die zahlenmäßig häufigsten im Zivilrecht dar. Das folgt daraus, dass die meisten Verträge, deren Gegenstand die Lieferung von Sachen oder die Erbringung sonstiger Leistungen ist, rechtlich einem der drei Vertragstypen zuzuordnen sind.
Konflikte in diesen Fachgebieten beziehen sich zumeist auf
- die Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen;
- Störungen im Bereich der Vertragsabwicklung: es wird nicht geliefert, Mängel der Leistung treten auf, eine der Parteien will sich vom Vertrag lösen, Folgeschäden entstehen und Streit über Schadenersatz kommt auf, etc.;
- Probleme, ihre Rechte, Interessen und Ansprüche wirksam wahrzunehmen und sich nicht im Gestrüpp des Werkvertragsrechts zu verirren, haben vielfach gerade kleine und Handwerksunternehmen.
- Besonders problem- und konfliktträchtig sind Bauverträge und die Verträge von Architekten und Fachplanern, die eine spezielle Art von Werkverträgen beinhalten
Kaufvertrags-, Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht zählen zu den Kerngebieten der anwaltlichen Tätigkeit im Zivilrecht. Wir bieten insoweit eine umfassende Beratungspalette an, von der
Beratung und Vertragsgestaltung
bis hin zur
außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in allen Streitigkeiten.