Beamtenrecht
Das Beamtenrecht ist das Arbeitsrecht der im öffentlichen Dienst beschäftigten Beamten. Es ist formell gesehen Teil des Verwaltungsrechts, von der Sache her aber dem Arbeitsrecht zuzuordnen.
Als Problem- und Konfliktfelder dominieren in der anwaltlichen Praxis
- Beratung und Vertretung in Einstellungskonflikten, z.B. Bewerbung für ausgeschriebene Beamten- oder Ausbildungsstellen (Schuldienst pp.)
- Konkurrentenklagen: Beratung von Bewerbern, die in Stellenbesetzungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und gerichtlichem Eilverfahren
- Konflikte um dienstliche Beurteilungen
- Durchsetzung oder Abwehr der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand
- Vertretung in Disziplinarverfahren
- u.v.m.
Wir können in diesem Bereich die Beratung und Vertretung von Beamten zu allen sich stellenden Fragen, Konstellationen und Konflikten durch eine langjährige Erfahrung in diesem Fachgebiet anbieten.